Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

Vincenzo D’Amato
Willy-Brandt-Straße 18
D-68723 Oftersheim

Telefon: +49 (0)6202 68365
Telefax: +49 (0)6202 607430
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Vincenzo D’Amato (im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt) gelten zwischen dem Auftragnehmer und dem jeweiligen Besteller von Dienstleistungen (im Folgenden „Auftraggeber“ genannt) und regeln die Erbringung von Dienstleistungen des Auftragnehmers für den Auftraggeber im Bereich von Unternehmensberatung, Training und Coaching mit dem Schwerpunkt Strategische Vertriebsentwicklung.

(2) Mit der Beauftragung gelten diese AGB als angenommen. Abweichungen von diesen Regelungen müssen schriftlich vereinbart werden.

(3) Die vom Auftragnehmer abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges. Insbesondere schuldet der Auftragnehmer kein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Die Beratungsberichte, Stellungnahmen und Empfehlungen des Auftragnehmers bereiten die unternehmerische(n) Entscheidung(en) des Auftraggebers vor, sie können sie jedoch in keinem Fall ersetzen.

§ 2 Umfang und Ausführung des Auftrags

(1) Gegenstand und Umfang des Auftrags ergeben sich aus der jeweiligen Beauftragung, der Auftragsbestätigung oder dem Beratungsvertrag. Der Auftrag wird vom Auftragnehmer nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.

(2) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen und Dritte als Unterauftragnehmer zu beauftragen. Soweit für die Erfüllung des Auftrags Berufsträger mit besonderer staatlicher Zulassung (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder dgl.) erforderlich sind, kommt das Auftragsverhältnis zwischen den Auftraggebern und diesem Personenkreis direkt zustande. Dem Auftraggeber steht es frei, sich vom Auftragnehmer geeignete Berufsträger empfehlen zu lassen oder selbst entsprechende Personen einzuschalten.

(3) Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer alle jeweils für die ordnungsgemäße Ausführung des Auftrages notwendigen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellen. Der Auftragnehmer erbringt seine Dienstleistungen auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber oder seinen Beauftragten zur Verfügung gestellten Daten, Unterlagen und Informationen. Diese werden vom Auftragnehmer auf Plausibilität überprüft. Die Gewähr für ihre sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

(4) Die Datenübermittlung zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber erfolgt entweder per Post oder elektronisch mittels E-Mail mit Datei(en)-Anhang.

(5) Beratungsleistungen werden grundsätzlich in schriftlicher Form dokumentiert. Mündlich erteilte Auskünfte sind nicht verbindlich.

(6) Ändert sich die Rechtslage nach der Erledigung der in Auftrag gegebenen Leistungen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

(7) Der Auftraggeber stellt die für die Dienstleistung erforderlichen Räume zur Verfügung.

§ 3 Angebote, Honorare, Fälligkeit

(1) Alle Angebote sind freibleibend. Änderungen vorbehalten.

(2) Sofern der Auftraggeber ein Angebot vom Auftragnehmer nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang schriftlich annimmt, ist der Auftragnehmer nicht länger hieran gebunden.

(3) Der Auftragnehmer hat Anspruch auf ein Honorar zuzüglich der gesetzlicher Mehrwertsteuer ab dem Zeitpunkt der Leistungserbringung. Die Höhe des Honorars ergibt sich aus der bei der Auftragserteilung getroffenen Vereinbarung. Alle vereinbarten Honorare verstehen sich in Euro.

(4) Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle (Fördermittelgeber etc.) vorliegt, gilt der Auftraggeber als Gesamtschuldner Honorars.

(5) Das Honorar wird mit Erledigung des Auftrages fällig, es sei denn zwischen den Parteien wird Abweichendes vereinbart. Bei Aufträgen deren Bearbeitungszeit mehr als vier Wochen beträgt, sind, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, vom Auftraggeber regelmäßige Abschlagszahlungen zu leisten.

(6) Die Abrechnung des Honorars erfolgt durch gesonderte Rechnungslegung. Das Honorar ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Rechnungsstellung und ohne Abzug fällig. Eine Zurückbehaltung oder Aufrechnung des Honorars ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Auftraggebers vom Auftragnehmer anerkannt sind oder rechtskräftig festgestellt wurden.

§ 4 Terminabsage

Kann ein Termin zur Erbringung der Leistung durch den Trainer wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist der Trainer unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, die Dienstleistungen an einem neu zu vereinbarenden Termin nachzuholen. Kann ein Termin vom Auftraggeber nicht wahrgenommen werden, bemüht sich der Trainer, einen Alternativtermin im Zeitraum eines Jahres zu benennen. Gelingt dies, so ist lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Honorars zuzüglich der anfallenden Kosten zu zahlen. Kann kein Alternativtermin vereinbart werden, sind bei Absagen innerhalb von 10 Monaten vor Trainingsdurchführung 50 %, bis zu 6 Monaten 75 % und bis zu 3 Monaten vorher 100 % des Honorars zzgl. Kosten gem. § 3 zu zahlen. Das vom Trainer vorbereitete Material wird vom Auftraggeber im Rahmen der Bestimmungen gemäß § 5 zur Verfügung gestellt.

Alle vom Auftragnehmer erstellten und dem Auftraggeber ausgehändigten Unterlagen sind, soweit nichts anderes vereinbart wurde, mit der Bezahlung des Honorars abgegolten. Die vom Auftragnehmer erstellten Unterlagen sind ausschließlich für die eigenen Zwecke des Auftraggebers bestimmt. Das Urheberrecht an den Unterlagen bleibt allein beim Auftragnehmer.

§ 6 Haftung

(1) Alle Auskünfte, Informationen und Ratschläge werden durch den Auftragnehmer nach besten Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßer Berufsausübung erteilt. Eine Haftung für einen wirtschaftlichen Erfolg wird ausgeschlossen.

(2) Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen des Dienst- oder Werkvertragsrechts, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

(3) Haftungs- und Gewährleistungsansprüche bezüglich der Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der der Dienstleistung zugrundeliegenden Datenbestände Dritter, insbesondere der von Behörden und Förderinstituten veröffentlichten Dokumente und Daten sind ausgeschlossen.

(4) Der Auftragnehmer haftet auch nicht für Mangelfolgeschäden wie entgangene Gewinne, fehlende Einsparungen oder sonstige indirekte Schäden.

(5) Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Auftraggebers.

§ 7 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer ist verantwortlich, die vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Die Leistungen gelten als ordnungsgemäß erbracht, wenn sie vom Auftraggeber ohne Widerspruch entgegengenommen wurden.

(2) Etwaige Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unrichtigkeiten wie Schreibfehler oder offensichtlich erkennbare Rechenfehler sind kein Mangel im Sinne dieser Bestimmung – sie können vom Auftragnehmer jederzeit beseitigt werden, ohne dass der Auftraggeber daraus Ansprüche herleiten kann.

(3) Hat der Auftragnehmer einen Mangel oder eine Pflichtverletzung zu vertreten, ist er zur unentgeltlichen Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn der Auftraggeber hat daran kein Interesse. Schlägt die geschuldete Nacherfüllung fehl, so kann der Auftraggeber wahlweise vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.

(4) Der Auftraggeber darf Schadenersatz nur bei Verschulden des Auftragnehmers und erst nach dem zweiten fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch geltend machen.

(5) Seitens des Auftragnehmers wird keine Gewähr dafür übernommen, dass durch die Erbringung der vereinbarten Dienstleistung durch den Auftraggeber bestimmte Ergebnisse erzielt werden können.

(6) Das geltend machen von Ansprüchen des Auftraggebers wegen Mangelleistung des Auftragnehmers unterliegt einer Verjährungsfrist von sechs Monaten. Verhandlungen über Ansprüche aus diesem Vertragsverhältnis hemmen die Verjährung nicht.

§ 8 Vertraulichkeit, Datenschutz

(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, über alle ihm Rahmen der Tätigkeit bekannt gewordenen betrieblichen, geschäftlichen und privaten Angelegenheiten des Auftraggebers auch nach der Beendigung des Vertrages Stillschweigen gegenüber Dritten zu bewahren, es sei denn, der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von seiner Schweigepflicht entbunden. Diese Regelung gilt umgekehrt auch für den Auftraggeber.

(2) Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftragnehmer, die ihm zum Zwecke der Durchführung des Beratungsauftrages überlassenen Unterlagen sorgfältig zu verwahren und gegen Einsichtnahme Dritter zu schützen.

(3) Der Auftragnehmer ist befugt, die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftragnehmer speichert während der Dauer der vertraglichen Beziehungen die Daten des Auftraggebers in elektronischer Form. Er verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und wird insbesondere die gespeicherten Daten des Auftraggebers ohne dessen Zustimmung keinem Dritten zugänglich machen.

§ 9 Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Der Auftragnehmer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung seines Auftrages ihm übergebenen Unterlagen, sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel, grundsätzlich drei Jahre (ab Auftragserteilung) auf, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist vorsehen.

(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Auftragnehmer, auf Verlangen des Auftraggebers, alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlass seiner Tätigkeit zur Durchführung des Auftrags von diesem erhalten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Auftragnehmer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt.

(3) Der Auftragnehmer kann von den zurückzugebenden Unterlagen Kopien fertigen und diese zum Nachweis seiner Tätigkeit zurückbehalten. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, spezielle Berechnungsprogramme oder andere Arbeits- und Hilfsmittel (Tools), die zur Erbringung der Dienstleistung erforderlich waren, herauszugeben.

(4) Die Erfüllung von Aufbewahrungs- und Nachweispflichten gegenüber Dritten (z. B. Zuwendungsgebern) obliegt dem Auftraggeber.

§ 10 Kündigung

(1) Das Recht zur ordentlichen Kündigung eines erteilten Auftrages ergibt sich entweder aus der vertraglichen Vereinbarung oder, soweit dort nicht geregelt, aus den gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Kündigt der Auftraggeber aus wichtigem Grund, der nicht auf ein vertragswidriges Verhalten des Auftragnehmers beruht, so hat dieser Anspruch auf den Teil des Honorars, der den bereits erbrachten Leistungen entspricht.

§ 11 Gerichtsstand / Sonstiges

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien, soweit diese Kaufmann sind, ausschließlich Mannheim. Dies gilt auch bei Leistungen und Lieferungen im Ausland. Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit/Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

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